Das eRezept bei Ihrem Hausarzt -
Das eRezept ist ab 1.1.2024 verpflichtend für alle Rezepte, die für gesetzlich Versicherte ausgestellt werden.
Die eRezepte müssen nicht mehr in der Arztpraxis abgeholt werden, sollte Ihre Karte in einem Quartal schon eingelesen worden sein, können Medikamente (insbesondere Folgemedikationen) bei Bedarf auch telefonisch oder über unser Kontaktformular in Auftrag gegeben werden. Es wird dann von uns geprüft, ob die angeforderten Medikamente den aktuellen Diagnosen entsprechen und nach einer eventuellen Nachfrage oder ärztlichen Konsultation wird das Rezept von uns erstellt. Ein Aufsuchen der Arztpraxis ist dann nicht mehr in allen Fällen erforderlich.
Bitte planen Sie für Ihre Rezepte für Dauermedikationen einen Tag Vorlauf ein:
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Sollten technische Störungen der zentralen Infrastruktur auftreten, ist es nicht möglich, Rezepte zu erstellen.
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Speziell in der Anfangsphase sind Störungen nicht auszuschließen.
Wir bemühen uns die Wartezeiten auf die Rezepte für Sie so kurz wie möglich zu halten. In dringenden Fällen ist es möglich eine Rzept in Papierform ausgestellt zu bekommen, dies ist dann aber nur vor Ort in der Praxis möglich.
Weitere Informationen rund um das eRezept erhalten sie unter anderem bei der Verbraucherzentrale oder dem Bundesgesundheitsministerium.