Leistungsspektrum
Unser Leistungsspektrum
In unserer allgemeinärztlichen Hausarztpraxis bieten wir Ihnen eine umfassende medizinische Betreuung für alle Lebensphasen. Im Mittelpunkt steht dabei eine persönliche, vertrauensvolle und leitliniengerechte Versorgung.
Hausärztliche Grundversorgung
Wir sind Ihre erste Anlaufstelle bei akuten und chronischen Erkrankungen. Neben der Behandlung bestehender Beschwerden legen wir großen Wert auf Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitschecks und eine langfristige Begleitung bei chronischen Erkrankungen.
Ultraschalluntersuchungen
Wir führen Ultraschalluntersuchungen der Bauchorgane sowie der Schilddrüse direkt in unserer Praxis durch.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Ergänzend zur kassenärztlichen Versorgung bieten wir ausgewählte individuelle Gesundheitsleistungen an, unter anderem Akupunktur sowie verschiedene Tauglichkeitsuntersuchungen.
Kosmetische dermatologische Behandlungen
Darüber hinaus führen wir kosmetische dermatologische Behandlungen durch.
Bei Fragen zu einzelnen Leistungen oder zur Terminvereinbarung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell.
Welche Voraussetzungen gelten für eine telefonische Krankschreibung
Was gibt es bei einer telefonischen Krankschreibung zu beachten?
Eine telefonische Krankschreibung ermöglicht es Patienten, sich bei leichten Erkrankungen telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben zu lassen, ohne die Praxis persönlich aufsuchen zu müssen. Dies kann besonders praktisch sein, um Ansteckungen im Wartezimmer zu vermeiden und den Aufwand für Patienten und Praxen zu reduzieren.
In Brandenburg gelten folgende Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung:
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Bekanntheit in der Praxis: Der Patient muss der Praxis bereits persönlich bekannt sein.
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Leichte Erkrankungen: Die telefonische Krankschreibung ist nur bei leichten Erkrankungen möglich, die keine schwere Symptomatik aufweisen.
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Dauer: Die Erstbescheinigung kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
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Authentifizierung: Der Patient muss sich am Telefon authentifizieren, beispielsweise durch Abgleich der Daten der Versichertenkarte und Abfrage von Patientendaten wie Geburtsdatum oder Wohnanschrift.
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Ermessensentscheidung des Arztes: Es liegt im Ermessen des Arztes, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder ob eine Untersuchung notwendig ist.
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Folgebescheinigung: Eine Folgebescheinigung kann nur nach einem persönlichen Besuch in der Praxis ausgestellt werden, es sei denn, die Erstbescheinigung wurde bereits bei einem Praxisbesuch ausgestellt.
Stand: November 2024. Bitte beachte Sie, das sich die Vorraussetzung in Zukunft ändern können.